erforderliche Zusatzleistungen
Zusatzleistungen (Korrekturlesen durch Dritte, Layout, Terminologiearbeit) müssen im Vertrag gesondert vereinbart werden, sofern sie über das notwendige und übliche Maß hinausgehen. Redaktionelle Änderungen, Arbeiten am Layout, Erstellung und Erweiterung von Terminologie-Tools sind separat zu vergüten.