erforderliche Zusatzleistungen
Zusatzleistungen müssen im Vertrag gesondert vereinbart werden, sofern sie über das notwendige und übliche Maß hinausgehen. Dazu gehören im Vorfeld zu leistende schriftliche Übersetzungen, das Dolmetschen synchroner Passagen, die Unterstützung durch Technik. Terminliche Änderungen, Änderungen der Dolmetsch-Situation, veränderte Maßgaben fachlicher und sprachlicher Art müssen neu vereinbart werden und sind separat zu vergüten.